Digitalisierung der Rechnungsprozesse wird gesetzlich angeordnet
Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und der Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit, kurz Wachstumschancengesetz, ist die Antwort der Bundesregierung auf die aktuellen Herausforderungen der deutschen Wirtschaft in den Bereichen: Bürokratieabbau, Digitalisierung und nachhaltige Investitionen.
Der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 30.08.2023 veröffentlichte Gesetzesentwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, die Impulse für Wachstum und Innovationen setzen sollen. Neben Steuervereinfachungen und der Eindämmung unerwünschter Steuergestaltungen sollen Unternehmen auch Umweltbewusstsein und Effizienz im Umgang mit Geschäftsdokumenten (explizit Rechnungen) auf die To-do-Liste setzen.
Lesen Sie im Folgenden, was aktuell bekannt ist, wie die Umsetzung gelingen kann und wie wir das Thema für unsere Kunden angehen.
Hier finden Sie den kompletten Auszug des Gesetzesentwurfs (zuletzt abgerufen 12.10.23 08:30):
Insbesondere auf den Punkt der E-Rechnung möchten wir gesondert eingehen. Denn Fakt ist: Die E-Rechnung wird für die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen verpflichtend und schlägt damit hohe Wellen. Nachzulesen im Gesetz unter: Seite 65 – 67, Artikel 27, Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes [1.1.2025].
Die E-Rechnung ist die Zukunft – Was bisher bekannt ist, zusammengefasst
Ab dem 1. Januar 2025* ist es soweit: Lange diskutiert und durch verschiedene Gremien beschlossen, soll in einem zweistufigen Verfahren zunächst die verpflichtende E-Rechnung mit anschließendem Tax Reporting eingeführt werden.
Ziel ist es, die Digitalisierung des Rechnungswesens voranzutreiben und damit nach dem Vorbild der EU eine Basis für weitere Schritte in der digitalen Abwicklung zu schaffen. Darüber hinaus soll die Effizienz der Rechnungsabwicklung zwischen Unternehmen gesteigert und damit die Liquidität und Innovationskraft der Unternehmen gestärkt werden.
*Update: Aktueller Stand: Das Gesetz befindet sich im Vermittlungsausschuss, was bedeutet, dass sich die Pflichterfüllung von 01.01.2025 auf zwei Jahre später – dem 01.01.2027 verschieben kann.
Die Vorteile der E-Rechnung
Die beschleunigte Übermittlung durch die Reduzierung des manuellen Erfassungsaufwandes führt zu einer schnelleren und fehlerfreien Verarbeitung des Rechnungswesens
Mit verkürzten Zahlungszielen zur erhöhten Liquidität und planbaren Geldmitteln
Reduzierung der Papier-, Druck- und Portokosten
Erhöhung der Transparenz durch bessere Kontrolle und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsprozesse
Digitales Archivieren erleichtert die einfache Umsetzung und Erfüllung gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung von Dokumenten
Spart Ressourcen und fördert damit Umweltbewusstsein und nachhaltiges Wirtschaften
Das hat noch Zeit? Lassen Sie sich nicht überraschen und treffen Sie frühzeitig alle relevanten Maßnahmen
Unternehmen sollten das Gesetz nicht als Last empfinden, sondern die Chance erkennen und nutzen, die längst überfällige digitale Transformation voranzutreiben und damit die Zukunft zu gestalten.
Weitere Informationen rund um das Gesetz und die Stellungnahmen verschiedener Verbände inkl. Reaktionen finden Sie hier: Bundesfinanzministerium – Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) zuletzt abgrufen 12.10.23 08:31 Uhr
Was bedeutet das für Unternehmen?
Eines ist für alle Unternehmen gleich: Die Einhaltung des gesetzeskonformen Standards beim Versand als Rechnungssteller und das effiziente Einlesen und Archivieren dieser Formate als Rechnungsempfänger.
Die Herausforderung liegt neben der Vielfalt an Formaten, Ansätzen und Anbietern, die sich dafür positionieren, darin, den richtigen Weg für das eigene Unternehmen zu finden.
Um Ihnen eine Hilfestellung zu geben, finden Sie nachfolgend eine Auswahl von Fragen, die wir als wichtige Grundlage erachten:
Ist mein führendes System (z.B. Warenwirtschafts- oder ERP-Lösungen, die Buchhaltungssoftware) bereits in der Lage, Rechnungsbelege in EN-konformen Formaten zu verarbeiten?
Hinweis: Was EN-konforme Verfahren sind, erfahren Sie im nächsten AbschnittWas müssen wir tun, um diese Voraussetzungen zu schaffen?
Wann möchte ich dieses Thema auch im Hinblick auf die Auslastung meiner beteiligten Dienstleister angehen?
Was ist das übergeordnete Ziel?
Sehe ich das als Zwang oder Chance an? Möchten wir in diesem Zuge weitere Prozesse wie etwa die Auftragsabwicklung mit integrieren?
Welches Budget und welche Kapazitäten habe ich für die Umsetzung?
Wir haben bereits elektronische Rechnungen eingeführt – Ist das, was bereits vorhanden ist, EN-konform?
Was bedeutet EN-konform und welche Formate / Verfahren fallen darunter?
Ausschlaggebend ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU, mit der die elektronische Rechnungsstellung zunächst für den öffentlichen Sektor definiert wurde. Die in diesem Zusammenhang entwickelte Norm EN-16931 beschreibt den Aufbau der Daten, damit diese den Richtlinien der Europäischen Union (EU) entsprechen. Unter einem elektronischen Format versteht die Definition eine strukturierte Darstellung der Daten.
PDF-Rechnungen sind damit ausgeschlossen und werden der Papierrechnung gleichgestellt und nicht mehr als eine Form der elektronischen Übermittlung und als führend anerkannt.
Zukünftig mögliche Verfahren und Formate die dieser Norm entsprechen:
Sind Sie bereit für die fristgerechte Umsetzung Ihrer E-Rechnung?
Seit mehr als 25 Jahren sind wir strategischer Partner unserer Kunden. Die Digitalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist für uns nicht nur ein Thema, sondern eine Herzensangelegenheit.
Durch die tägliche Arbeit und den regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit unseren Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen gewinnen wir mit jedem neuen Projekt ein noch tieferes Verständnis für die Prozesse in den Unternehmen. Wir wissen, dass jedes Unternehmen individuelle Herausforderungen und Anforderungen hat, die es zu lösen gilt. Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass unsere Lösungen die individuellen Anforderungen unserer Kunden erfüllen und gleichzeitig den etablierten Standards und Regelwerken entsprechen. Unser Ansatz kombiniert Best Practices mit maßgeschneiderten Lösungen, ohne das Rad neu zu erfinden.
Ganz gleich, ob es um die Einführung oder den Ausbau der EDI-Vernetzung geht, ob Sie die XRechnung oder ein hybrides ZUGFeRD-Format nutzen wollen – wir haben diese Lösungen bereits erfolgreich implementiert und täglich im Einsatz und können deshalb auch Ihre Rechnungsabwicklung fristgerecht vorantreiben.
Vereinbaren Sie jetzt direkt einen Termin mit uns und vermeiden Sie unnötigen Stress bei der Lösung Ihrer E-Rechnungsstrategie:
Unser Expertengremium für Sie
Unter der fachlichen Koordination von Jeton Berisha & Angela Katzenmayer haben wir intern eine Task Force zu diesem Thema eingerichtet. Damit stellen wir sicher, dass alle Informationen aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln betrachtet werden und das daraus resultierende Wissen gezielt genutzt und verbreitet wird. Durch das kritische Hinterfragen von Aussagen finden wir auch neue Lösungsansätze und entwickeln neue Ideen, um noch mehr Leistungen mit Ihnen teilen zu können. Die Teilnehmenden dieser Arbeitsgruppe bringen ihr Wissen aus folgenden Bereichen für Sie ein: Marketing, Entwicklung und operatives Tagesgeschäft, Finanzbuchhaltung und Controlling, Strategisches Management.
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